DAkkS Akkreditierung als Prüflaboratorium

für folgende Bereiche:

 

 

 

Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung durch das DIBt

Gemäß § 25 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

baurechtlich anerkannt für folgende Bereiche:

  • Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung
  • Zertifizierungsstelle
  • Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung
  • Überwachungsstelle für die Überwachung nach § 17 Abs. 6
  • Prüfstelle für die Überprüfung nach § 17 Abs. 5

    Bescheid über die Anerkennung